Gewinne aus dem Unternehmen.
Sicher ins Privatvermögen.
Die Unterstützungskasse ist einer der flexibelsten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung – und gleichzeitig das Instrument der Wahl für Gesellschafter-Geschäftsführer, Inhaber und Führungskräfte, die Unternehmensgewinne steuerlich optimiert in persönliches Versorgungsvermögen überführen wollen.
Steuerersparnis durch Betriebsausgabenabzug
Die Idee dahinter
Vom Unternehmensgewinn zur privaten Versorgung – steuerlich optimiert
Ein klassisches Dilemma für Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Gewinn ist erwirtschaftet – doch jede Ausschüttung oder Gehaltserhöhung löst sofort Steuern aus. Dividenden unterliegen Körperschaft- und Kapitalertragsteuer, Gehaltssteigerungen dem vollen Einkommensteuersatz.
Die Unterstützungskasse löst dieses Dilemma. Beiträge des Unternehmens an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben – sie reduzieren den versteuerbaren Gewinn. Das Versorgungskapital wächst außerhalb Ihrer Bilanz und kommt als Rente oder Kapital in der Rentenphase an – dann häufig zu einem deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz als heute.
Das ist kein Steuertrick, sondern gezieltes Nutzen gesetzlich vorgesehener Gestaltungsspielräume der betrieblichen Altersversorgung.
KSt (15 %) + GewSt (ca. 15 %) + KapErSt (25 %) = effektiv über 45 % Belastung ehe das Geld im Privatvermögen ist.
Beitrag = Betriebsausgabe → senkt Gewinn → Steuer gespart. Auszahlung nachgelagert bei i.d.R. niedrigerem persönlichem Steuersatz.
So funktioniert es
Wie die Unterstützungskasse aufgebaut ist
Das Unternehmen richtet eine rechtsfähige Unterstützungskasse (i.d.R. e.V. oder GmbH) ein oder nutzt eine bestehende Gruppenunterstützungskasse.
Das Unternehmen zahlt Beiträge an die UK – als Betriebsausgaben abzugsfähig, ohne die Beitragsbegrenzungen der Direktversicherung.
Die UK legt das Kapital oft über eine Rückdeckungsversicherung an – transparent, planbar und mit biometrischen Absicherungsoptionen (z. B. BU).
Im Rentenalter erhält der Begünstigte die Versorgungsleistung – als lebenslange Rente oder Kapital. Besteuerung erst jetzt, nachgelagert.
Vorteile
6 Gründe für die Unterstützungskasse
Arbeitgeberbeiträge reduzieren den Unternehmensgewinn direkt – KSt- und GewSt-Ersparnis ab dem ersten Euro.
SteuersofortwirkungIm Gegensatz zur Direktversicherung existiert bei der UK keine gesetzliche Beitragsobergrenze an der Beitragsbemessungsgrenze.
Höhere Dotierung möglichDie Versorgungsverpflichtung liegt bei der Unterstützungskasse – nicht in der Unternehmensbilanz. Das verbessert Bonitätskennzahlen.
BilanzneutralVersorgungsanwartschaften sind über den PSVaG (Pensionssicherungsverein) insolvenzgeschützt – für den Begünstigten eine wichtige Planungssicherheit.
PSVaG-gesichertÜber die Rückdeckungsversicherung kann eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsabsicherung integriert werden.
GanzheitlichDie UK eignet sich nicht für die gesamte Belegschaft, sondern gezielt für GGF, Schlüsselpersonen und Führungskräfte mit höherem Versorgungsbedarf.
Top-ManagementAlle Durchführungswege
Unterstützungskasse im Kontext der bAV
Die Unterstützungskasse ist einer von fünf anerkannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Auf unserer bAV-Produktseite finden Sie den vollständigen Überblick – inklusive Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktzusage.
Häufige Fragen zur Unterstützungskasse
Wer kann eine Unterstützungskasse nutzen?
Grundsätzlich jedes Unternehmen – von der GmbH über die AG bis zum Einzelunternehmen. Besonders attraktiv ist das Modell für Gesellschafter-Geschäftsführer, Inhaber und Führungskräfte, die hohe Gewinne steueroptimiert in die eigene Altersvorsorge überführen möchten.
Wie hoch können die Beiträge sein?
Die Beiträge an eine Unterstützungskasse sind – anders als bei der Direktversicherung – nicht auf die BBG-Grenzen (4 % / 8 %) begrenzt. Das macht das Modell besonders interessant für höhere Versorgungslücken und Gutverdiener. Die konkreten Grenzen richten sich nach den steuerlichen Rahmenbedingungen und sollten individuell geprüft werden.
Welche Steuervorteile bietet die Unterstützungskasse?
Arbeitgeberbeiträge an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie mindern den Unternehmensgewinn und damit die Körperschafts- und Gewerbesteuer. Gleichzeitig baut der Begünstigte Versorgungsvermögen auf, das erst in der Auszahlungsphase der nachgelagerten Besteuerung unterliegt.
Was passiert bei Unternehmensveräußerung oder -liquidation?
Die Versorgungsanwartschaft bleibt auch bei Unternehmensveräußerung oder -liquidation bestehen, sofern sie unverfallbar ist. Das gibt dem Begünstigten Planungssicherheit – unabhängig vom Schicksal des Unternehmens.
Ist die Unterstützungskasse für alle Mitarbeitenden geeignet?
Nein – die Unterstützungskasse eignet sich vor allem für ausgewählte Schlüsselpersonen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräfte mit höherem Versorgungsbedarf. Für die Belegschaft der Breite sind Direktversicherung oder Pensionskasse oft die praktischere Lösung.
Kann die Unterstützungskasse mit einer BU-Absicherung kombiniert werden?
Ja. Je nach Konzept und Anbieter können Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeits-Bausteine in das Versorgungswerk eingebunden werden. So ist die Absicherung nicht nur auf das Alter ausgerichtet, sondern schützt auch gegen vorzeitigen Einkommensverlust.
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