🏦bAV · Unterstützungskasse · Für Unternehmer

Gewinne aus dem Unternehmen.
Sicher ins Privatvermögen.

Die Unterstützungskasse ist einer der flexibelsten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung – und gleichzeitig das Instrument der Wahl für Gesellschafter-Geschäftsführer, Inhaber und Führungskräfte, die Unternehmensgewinne steuerlich optimiert in persönliches Versorgungsvermögen überführen wollen.

✓ Keine BBG-Begrenzung der Beiträge ✓ Betriebsausgabenabzug ✓ Nachgelagerte Besteuerung ✓ Rückdeckungsversicherung möglich
Jetzt Beratung anfragen → Zum bAV-Rechner Alle Durchführungswege im Überblick
Wie die UK Steuer spart Beispiel GmbH-GF
30 % + KSt/GewSt

Steuerersparnis durch Betriebsausgabenabzug

Beitrag bleibt im Unternehmen → Steuer gespart
Versorgung wächst steuergestützt Privatvermögen
Auszahlung nachgelagert i.d.R. niedriger Steuersatz
unbegrenzt
Keine BBG-Obergrenze für Beiträge
100 %
Betriebsausgabenabzug für AG-Beiträge
nachgelagert
Besteuerung erst in der Rentenphase
flexibel
Rückdeckung, Rente oder Kapital möglich

Die Idee dahinter

Vom Unternehmensgewinn zur privaten Versorgung – steuerlich optimiert

Ein klassisches Dilemma für Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Gewinn ist erwirtschaftet – doch jede Ausschüttung oder Gehaltserhöhung löst sofort Steuern aus. Dividenden unterliegen Körperschaft- und Kapitalertragsteuer, Gehaltssteigerungen dem vollen Einkommensteuersatz.

Die Unterstützungskasse löst dieses Dilemma. Beiträge des Unternehmens an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben – sie reduzieren den versteuerbaren Gewinn. Das Versorgungskapital wächst außerhalb Ihrer Bilanz und kommt als Rente oder Kapital in der Rentenphase an – dann häufig zu einem deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz als heute.

Das ist kein Steuertrick, sondern gezieltes Nutzen gesetzlich vorgesehener Gestaltungsspielräume der betrieblichen Altersversorgung.

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Vergleich: Ausschüttung vs. Unterstützungskasse
1
Gewinnausschüttung

KSt (15 %) + GewSt (ca. 15 %) + KapErSt (25 %) = effektiv über 45 % Belastung ehe das Geld im Privatvermögen ist.

2
Unterstützungskasse

Beitrag = Betriebsausgabe → senkt Gewinn → Steuer gespart. Auszahlung nachgelagert bei i.d.R. niedrigerem persönlichem Steuersatz.

Ergebnis: Mehr Kapital baut sich mit weniger aktuellem Steueraufwand auf. Der Verschiebungseffekt zugunsten der Rentenphase schlägt besonders bei hohem Grenzsteuersatz in der Erwerbsphase durch.

So funktioniert es

Wie die Unterstützungskasse aufgebaut ist

01
Träger UK

Das Unternehmen richtet eine rechtsfähige Unterstützungskasse (i.d.R. e.V. oder GmbH) ein oder nutzt eine bestehende Gruppenunterstützungskasse.

02
Beitragsgestaltung

Das Unternehmen zahlt Beiträge an die UK – als Betriebsausgaben abzugsfähig, ohne die Beitragsbegrenzungen der Direktversicherung.

03
Rückdeckung

Die UK legt das Kapital oft über eine Rückdeckungsversicherung an – transparent, planbar und mit biometrischen Absicherungsoptionen (z. B. BU).

04
Auszahlung

Im Rentenalter erhält der Begünstigte die Versorgungsleistung – als lebenslange Rente oder Kapital. Besteuerung erst jetzt, nachgelagert.

Vorteile

6 Gründe für die Unterstützungskasse

📉
Gewinnminderung sofort

Arbeitgeberbeiträge reduzieren den Unternehmensgewinn direkt – KSt- und GewSt-Ersparnis ab dem ersten Euro.

Steuersofortwirkung
🔓
Keine BBG-Grenzen

Im Gegensatz zur Direktversicherung existiert bei der UK keine gesetzliche Beitragsobergrenze an der Beitragsbemessungsgrenze.

Höhere Dotierung möglich
🏛️
Bilanzentlastung

Die Versorgungsverpflichtung liegt bei der Unterstützungskasse – nicht in der Unternehmensbilanz. Das verbessert Bonitätskennzahlen.

Bilanzneutral
🔒
Insolvenzsicherung

Versorgungsanwartschaften sind über den PSVaG (Pensionssicherungsverein) insolvenzgeschützt – für den Begünstigten eine wichtige Planungssicherheit.

PSVaG-gesichert
🩺
BU/GF kombinierbar

Über die Rückdeckungsversicherung kann eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsabsicherung integriert werden.

Ganzheitlich
🎯
Zielgruppengenau

Die UK eignet sich nicht für die gesamte Belegschaft, sondern gezielt für GGF, Schlüsselpersonen und Führungskräfte mit höherem Versorgungsbedarf.

Top-Management

Alle Durchführungswege

Unterstützungskasse im Kontext der bAV

Die Unterstützungskasse ist einer von fünf anerkannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Auf unserer bAV-Produktseite finden Sie den vollständigen Überblick – inklusive Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktzusage.

Zur bAV-Übersicht → bAV-Rechner starten Zur Direktversicherung

Häufige Fragen zur Unterstützungskasse

Wer kann eine Unterstützungskasse nutzen?

Grundsätzlich jedes Unternehmen – von der GmbH über die AG bis zum Einzelunternehmen. Besonders attraktiv ist das Modell für Gesellschafter-Geschäftsführer, Inhaber und Führungskräfte, die hohe Gewinne steueroptimiert in die eigene Altersvorsorge überführen möchten.

Wie hoch können die Beiträge sein?

Die Beiträge an eine Unterstützungskasse sind – anders als bei der Direktversicherung – nicht auf die BBG-Grenzen (4 % / 8 %) begrenzt. Das macht das Modell besonders interessant für höhere Versorgungslücken und Gutverdiener. Die konkreten Grenzen richten sich nach den steuerlichen Rahmenbedingungen und sollten individuell geprüft werden.

Welche Steuervorteile bietet die Unterstützungskasse?

Arbeitgeberbeiträge an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie mindern den Unternehmensgewinn und damit die Körperschafts- und Gewerbesteuer. Gleichzeitig baut der Begünstigte Versorgungsvermögen auf, das erst in der Auszahlungsphase der nachgelagerten Besteuerung unterliegt.

Was passiert bei Unternehmensveräußerung oder -liquidation?

Die Versorgungsanwartschaft bleibt auch bei Unternehmensveräußerung oder -liquidation bestehen, sofern sie unverfallbar ist. Das gibt dem Begünstigten Planungssicherheit – unabhängig vom Schicksal des Unternehmens.

Ist die Unterstützungskasse für alle Mitarbeitenden geeignet?

Nein – die Unterstützungskasse eignet sich vor allem für ausgewählte Schlüsselpersonen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräfte mit höherem Versorgungsbedarf. Für die Belegschaft der Breite sind Direktversicherung oder Pensionskasse oft die praktischere Lösung.

Kann die Unterstützungskasse mit einer BU-Absicherung kombiniert werden?

Ja. Je nach Konzept und Anbieter können Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeits-Bausteine in das Versorgungswerk eingebunden werden. So ist die Absicherung nicht nur auf das Alter ausgerichtet, sondern schützt auch gegen vorzeitigen Einkommensverlust.

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